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UMSCHREIBUNGEN
alter jugoslawischer Küstenpatente

 

Kroatien UMSCHREIBUNG ALTER KÜSTENPATENTE:

Es gibt offenbar immer noch jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind. Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr!

Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten Dokumente können in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man seinerzeit auch die Seesprechfunkberechtigung erworben hat. (Anm.: Wenn Sie über ein altes kroatisches Patent ohne Funk verfügen, können Sie mittels einer einfachen Funkzusatzprüfung ein neues Kuestenpatent erwerben - Infos dazu finden Sie >>> hier <<<!)

Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. "Boat Leaders Licence"*. Wenn Sie das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk besitzen, kann dies ebenfalls auf den neuen "Boat Skipper B" umgeschrieben werden.

Wenn Sie noch ein altes Patent haben, können wir für Sie die Umschreibung durchführen lassen - wir benötigen dazu:

  • eine Kopie Ihres alten Patents

  • eine Kopie Ihrer Seesprechfunkberechtigung

  • eine Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit Foto)

  • 2 Passbilder (in Farbe und bitte max. 3x3cm groß!)

Die Umschreibung dauert etwa 4-5 Wochen und kostet € 55,- inkl. aller Gebühren und Versandkosten. (die Verrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Umschreibung - Sie bekommen mit dem neuen Patent einen Zahlschein zugesandt - wir bitten Sie daher, den Unterlagen kein Bargeld beizulegen)

Ihre Dokumente senden Sie bei Bedarf bitte an folgende Adresse:

SAILORNET AUSTRIA - FA. EDWIN DOLAK
Donaufelderstr. 65/4/1
A-1210 Wien

(Da wir ohnehin nur die Kopien Ihrer Unterlagen benötigen, bitten wir von Zusendungen per Einschreiben abzusehen - vielen Dank!)

Achtung! WICHTIG:

* Wir können nur Patente samt Funkzeugnissen aus der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Kroatien umschreiben lassen - also Ausweise von Hafenämtern wie z.B. Pula, Rijeka, Zadar, Split etc.! Patente aus den anderen Teilrepubliken wie z.B. Slowenien, Montenegro oder Serbien können wir leider nicht umschreiben lassen! Auch Kombinationen wie z.B. das Patent aus Jugoslawien und das Funkzeugnis aus Österreich können nicht umgeschrieben werden!

Wenn Sie sich unsicher sind, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres alten Küstenpatents sowie Funkzeugnisses (bitte Vorder- & Rückseite) per E-Mail oder Fax und wir geben Ihnen dann gerne Bescheid, ob Ihr Patent umgeschrieben werden kann!

Bitte beachten Sie auch, dass Patente neueren Datums (etwa seit 1997) nicht umgeschrieben werden müssen, sofern die Seesprechfunkberechtigung bereits inkludiert ist! Sie können dies einfach überprüfen, indem Sie nachsehen, ob im letzten englischen Teil auf der Rückseite steht: The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw. (Nachstehend finden Sie Muster für solche nach wie vor gültigen Patente - zum Vergrößern klicken Sie bitte auf das jeweilige Bild!)

   

Diese Patente sind nach wie vor gültig und brauchen nicht umgeschrieben werden:

Boat Leaders Vorderseite  Boat Leaders Rückseite

 

Bei Fragen senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen uns einfach an unter Telefon +43 (0)664 32 55 895

 

 

 

 

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