Zur Sailornet Homepage


TIPPS ZUR BEANSTANDUNG
beim Charter einer Yacht

 

YACHTCHARTER & REKLAMATION:

Wann besteht wirklich ein Grund zur Beanstandung - bereits bei einer verstopften Toilette oder erst bei einem Totalausfall der gebuchten Yacht?

Wir möchten an dieser Stelle zu bedenken geben, dass Schiffe größtenteils handgefertigte Individualprodukte sind, gestaltet nach den Wünschen und Vorstellungen der Eigner, wodurch Fehlerquellen nicht auszuschließen sind.

Aber genau diese Individualität ist es doch, die wir Bootsfahrer so schätzen - unabhängig von Reiserouten, abseits vom Massentourismus die Natur genießen und einfach nur Urlaub machen...

Jedoch steckt hier der Teufel im Detail - diese "verlassenen" Gegenden, die wir so sehr lieben, haben meist den gravierenden Nachteil, dass sie nicht jene Infrastruktur aufweisen, wie wir sie von daheim her gewöhnt sind; d.h. die Versorgung mit Ersatzteilen etwa äußerst schwierig ist.

Die Techniker an den Charterbasen sind nicht selten gezwungen zu improvisieren, da gewisse Teile einfach nicht aufzutreiben sind und/oder die Zeit für eine fachgerechte Reparatur nicht ausreicht.

Daher diesbezüglich eine Bitte an Sie:

Drücken Sie vielleicht beim einen oder anderen kleineren Defekt ein Auge zu und versuchen Sie das Beste daraus zu machen - es ist mit Sicherheit niemandes Absicht, Sie beispielsweise mit einem störrischen Beibootmotor zu verärgern...

Unser Ansinnen soll natürlich keine Lanze für schlampige Stützpunktbetreiber brechen, sondern lediglich, in Anbetracht der oftmals bescheidenen Versorgungsmöglichkeiten, um ein wenig Nachsicht für die Stützpunktcrews bitten.

WAS IST BEI BEANSTANDUNGEN ZU TUN:

Freilich kommt es immer wieder vor, wenn auch nicht mit Absicht, dass der Zustand einer gebuchten Yacht Grund zu Beanstandungen gibt.

Sind die Fehler bereits beim Check-in, also bei der Übernahme an der Ausgangsbasis ersichtlich, zeigen Sie diese im Beisein des Stützpunktleiters auf und bestehen Sie gegebenenfalls auf Beseitigung - insbesondere dann, wenn die Sicherheit an Bord dadurch beeinträchtigt ist!

Geben Sie den Technikern einen angemessenen Zeitraum zur Behebung der Mängel, denn drängen hat meist nur zur Folge, dass "gepfuscht" wird und das Problem nach kürzester Zeit neuerlich auftritt.

Sie fragen sich wahrscheinlich, was angemessen bedeutet - nun das kommt natürlich auf den jeweiligen Defekt an. Es ist wohl eine Frage der Vernunft was besser ist - ein Auslaufen mit einem Tag Verspätung, oder ein Törn mit einer Yacht deren Sicherheit möglicherweise nicht gewährleistet ist.

Sollten sicherheitsrelevante Fehler nach 24 Stunden nicht behoben sein, ist es Ihr gutes Recht, auf eine Ersatzyacht zu bestehen. 

Ein wenig anders verhält es sich, wenn "nur" komfortbeeinträchtigende Mängel zu beanstanden sind - in diesem Fall empfehlen wir die Fehler schriftlich zu protokollieren und vom Basisleiter abzeichnen zu lassen, sofern die Mängel nicht gleich behoben werden können. Weiters ist Bildmaterial immer ein gutes Argument bei nachträglichen Reklamationen!

WAS TUN, WENN DER BASISLEITER UNKOOPERATIV IST:

Zuerst sollte versucht werden den Vertragspartner (den Veranstalter oder die Agentur) telefonisch zu kontaktieren, um ihm gegenüber den Sachverhalt zu schildern - kundenorientierte Charterunternehmen sind auch am Wochenende für derartige Fälle erreichbar und werden versuchen, eine Lösung herbeizuführen.

Klappt dies nicht, wenden Sie sich an andere Charterkunden an der Basis um Zeugen für die Mängel zu haben - ist ein Stützpunkt schlecht geführt, werden Sie vermutlich nicht der einzige Kunde mit Problemen sein...

Doch bevor es so weit kommt, empfehlen wir Ihnen die Angelegenheit ruhig und sachlich mit dem Stützpunktleiter zu diskutieren, denn ein Übergabetag ist meist für beide Seiten ein Stresstag - für Sie nach der anstrengenden Anreise und für die Basiscrew nach zahlreichen Rücknahmen/Übergaben. (Kommunikationsprobleme und Mentalitätsunterschiede tragen das Übrige bei!)

48 STUNDEN NACH VEREINBARTEN CHARTERBEGINN:

Die meisten (marktüblichen) Charterverträge beinhalten eine Klausel, wonach der Kunde nach Ablauf von 48 Stunden ab Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten kann, sofern die gebuchte, bzw. eine gleichwertige oder bessere Yacht nicht bereitgestellt werden kann.

In dem, Gott sei Dank sehr seltenen, Fall empfiehlt es sich eine Bestätigung vom Vercharterer einzufordern, um nachträgliche Schwierigkeiten bei der Sicht der Dinge zu vermeiden. (wir haben Ihnen eine Ersatzyacht offeriert, aber Sie wollten diese ja nicht...)

WAS KANN EINGEFORDERT WERDEN:

Bei Totalausfall der Charter haben Sie Anspruch auf komplette Rückerstattung der Zahlungen, die Sie an den Vermieter geleistet haben. Da es sich bei Yachtcharter in der Regel nicht um s.g. Pauschalreisen handelt, können etwaige Zusatzkosten (wie etwa für An- und Rückreise) kaum geltend gemacht werden!

Konnte die Übernahme des Schiffes erst nach einer gewissen Verzögerung (z.B. 24 Stunden nach eigentlichem Charterbeginn) erfolgen, haben Sie das Recht auf anteilsmäßige Erstattung der nicht genutzten Zeit.

Bei kleineren Mängel, die "lediglich das Fahrvergnügen" beeinträchtigen, stehen die Chancen auf Erstattungen normalerweise eher schlecht, denn Schadensersatzansprüche für "entgangene Urlaubsfreuden" bestehen in der Regel nicht. In diesem Fall sind Sie auf das Entgegenkommen des Vercharterers angewiesen, der jedoch zumeist eine Lösung im beiderseitigem Interesse zu bewirken versuchen wird.

WIE REKLAMIERE ICH NACH DEM TÖRN:

Am besten schriftlich und per Einschreiben - rügen Sie die Mängel sachlich und beschreiben Sie die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen. Waren Defekte offensichtlich schon seit längerer Zeit vorhanden und hätten längst behoben werden können, weisen Sie darauf hin. (Makel, die erst während eines Törns auftreten sind zwar nicht minder ärgerlich, aber oft nicht vorhersehbar) Legen Sie (wenn vorhanden) eine Kopie der, vom Stützpunktleiter abgezeichneten, Mängelliste bei!

Fordern Sie vom Vercharterer innerhalb einer (etwa 14-tägigen) Frist eine Stellungnahme zu der Angelegenheit sowie Vorschläge für ein Entgegenkommen - drohen Sie aber bitte nicht gleich mit rechtlichen Schritten, was nur unnötig Emotionen schüren würde...

Wie bereits erwähnt, ist Bildmaterial sehr hilfreich bei der Klärung des Sachverhalts - bedenken Sie, dass der Vercharterer daheim ebenfalls Argumente gegenüber der Basisleitung benötigt - vor allem dann, wenn die Mängel vor Ort nicht bestätigt wurden!

Sollte nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist keine Reaktion eintreffen, fragen Sie am Besten einmal telefonisch nach, ob und wie das Unternehmen zu reagieren gedenkt - je nach Auskunft sollten dann weitere Schritte überlegt werden.

WAS TUN, WENN MEINE BEANSTANDUNGEN IGNORIERT WERDEN:

Natürlich ist ein verpatzter Urlaub mehr als nur ärgerlich und man erwartet zumindest eine teilweise Wiedergutmachung. Sind Ihre Beanstandungen gerechtfertigt und haben Sie bei einem kundenorientierten Unternehmen gebucht, wird man Ihnen sicher ein entsprechendes Angebot unterbreiten!

Bleibt jedoch Widererwarten jegliche Reaktion aus bzw. möchte man auf Ihre Reklamation nicht weiter eingehen, bleibt nur noch die Möglichkeit rechtlicher Schritte.

Diesen Weg einzuschlagen möchten wir allerdings nur bedingt empfehlen, da die meisten Yachtcharterunternehmen ihren Firmensitz da haben, wo sie auch ihre Schiffe vermieten - eine gerichtliche Auseinandersetzung kann daher nicht nur sehr langwierig, sondern auch recht kostspielig werden. Sie müssen also selbst abschätzen ob eine Aussicht auf Erfolg besteht und sich der Aufwand lohnen könnte! (Anm.: dies gilt natürlich nur für Klagen das Schiff selbst betreffend, Fehler beim Buchungsablauf können freilich da verhandelt werden, wo Sie die Buchung durchführen haben lassen!)

Wir wünschen Ihnen, dass Sie diese Ratschläge niemals brauchen werden, andernfalls würde es uns freuen, Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben!

(Angaben ohne Gewähr)

Seitennavigation: Startseite Skipper Tipps Portal Forum

 

Impressum