FAQ - Bootsführerschein FB2/FB3


FAQ zum Bootsführerscheinkurs FB2/FB3:

Sie haben Fragen zum Bootsführerscheinkurs FB2/FB3 oder zum Ablauf von Praxistraining und der Prüfung? Dann klicken Sie bitte auf die jeweilige Frage um entsprechende Antworten zu erhalten:


Fragen & Antworten

Ab welchem Alter kann ich am Kurs teilnemen?

Um am Bootsführerscheinkurs für den FB2/FB3 teilnehmen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

Was sind die Voraussetzungen für den FB2/FB3?

Um zur Prüfung für den FB2 od. FB3 antreten zu können, sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Alle Infos dazu finden Sie > hier <.

Kann ich zum Praxistraining eine Begleitperson aufs Schiff mitnehmen?

Leider nein, beim Praxistraining können nur angemeldete Kursteilnehmer an Bord sein.

Kann an Bord übernachtet werden?

Nein, in der Villa Rogoznica (nahe dem Heimathafen der Trainingsyacht) können Sie auf Wunsch ein Zimmer buchen. Das Schiff kehrt jeden Abend zur Ausgangsbasis zurück.

Ist das Schulungsschiff versichert?

Ja, das Schulungsschiff ist Haftpflicht- und Kaskoversichert. Für Schäden od. Verlust von persönlichen Gegenständen ist jedoch eine entsprechende Zusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens zu empfehlen.

Kann ich die Prüfung für MY auch am Segler absolvieren?

Ja, wenn Sie nur den normalen Bootsführerschein, also ohne zusätzlich dem IC, machen, kann die Prüfung für Motoryacht auch auf dem Prüfungs-Segler absolviert werden. Umgekehrt (Segelprüfung auf einer MY) geht es allerdings nicht!

Wer nimmt die Bootsführerschein-Prüfung ab?

Die Prüfung findet am Ende des Bootsführerscheinkurses statt und wird vom Yachtsportverband Österreichs (YSVÖ) abgenommen, welcher vom österr. Verkehrsministerium die entsprechende Zulassung hat.

Ist die Prüfung schriftlich oder mündlich?

Die theoretische Prüfung erfolgt schriftlich und zwar in Form eines Multiple-Choice Tests. Die praktische Prüfung findet auf einer Yacht statt.

Wird der Bootsführerschein sofort ausgestellt?

Ja, der Ausweis wird nach bestandener Theorie- & Praxisprüfung gleich vor Ort ausgestellt. (falls Sie auch die IC-Prüfung absolviert haben, wird Ihnen dieses von der via-donau ca. 4-5 Wochen nach Beantragung zugeschickt)

Darf ich mit dem Bootsführerschein auch funken?

Nein, beim österr. Bootsführerschein ist keine Seesprechfunkberechtigung dabei. Sie können aber gleich im Zuge des Kurses auch ein GMDSS-Seefunkzeugnis mit absolvieren!

Muß ich auch das IC machen bzw. ist es empfehlenswert?

Nein, es gibt keine Verpflichtung für das IC (Internationales Zertifikat). Der eigentliche Bootsführerschein wird in Österreich von den vom Verkehrsministerium zugelassenen Verbänden (in unserem Fall vom YSVÖ) ausgestellt. Das IC wird von der via-donau ausgestellt und ist nur ein zusätzliches Zertifikat zum Bootsführerschein.

Für das IC ist eine deutlich aufwändigere Prüfung zu absolvieren und es ist auch mit weit mehr Anforderungen an Erfahrungsnachweisen (Seemeilenbestätigungen etc.) verbunden. Der Mehrwert des IC ist aus unserer Sicht zweifelhaft und daher gibt es von unserer Seite her keine klare Empfehlung dazu, zumal die Prüfungsgebühren gravierend höher sind, als "nur" für den Bootsführerschein. Weitere Infos zum Bootsführerschein mit/ohne IC finden Sie > hier <.