Küstenpatent Boat Skipper Kat. A / Kat. B
Unterschiede bei den kroatischen Küstenpatenten
In Kroatien können Privatpersonen auf einfache Weise zweierlei Arten des Küstenpatents erwerben. Es gibt den Boat Skipper Kat. A und den Boat Skipper Kat. B zur Auswahl.
Der Kat. A richtet sich an junge Leute, die schon mit 15 Jahren einen Bootsführerschein haben möchten oder an solche, die nur mit kleinen, eher schwach motorisierten Booten (z.B. Schlauchbooten) entlang nahe der Küste kleine Touren unternehmen möchten.
Der Kat. B hingegen ist das klassische Küstenpatent, mit dem man z.B. den überwiegenden Großteil aller Charteryachten (natürlich auch die eigene Jacht bis 18m) in Kroatien im kompletten Hoheitsgebiet führen darf und auch die, für die meisten Boote erforderliche UKW-Seesprechfunkberechtigung enthält. Er kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.
Sehen Sie nachfolgend die Unterschiede der Gültigkeit zwischen Küstenpatent Boat Skipper A und B:
Küstenpatent Boat Skipper Kat. A:
Segel- und Motorboote bis einer Länge von max. 7 Meter.
Motorisierung bis max. 15 kW (20 PS).
Fahrten bis max. 6 Seemeilen vor der Küste oder einer Insel.
Mindestalter für die Prüfung: 15 Jahre.
Küstenpatent Boat Skipper Kat. B:
Segelyachten, Katamarane und Motoryachten bis max. 18 Meter Länge.
Motorleistung unlimitiert.
UKW-Seefunk im Küstenpatent inkludiert.
Fahrten bis 12 Seemeilen vor der Küste oder einer Insel.
Innerhalb von 3 Seemeilen vor der Küste/Insel auch kommerziell erlaubt.
Mindestalter für die Prüfung: 16 Jahre *
* Beim Kat. B besteht für unter 18-jährige eine Einschränkung der Motorisierung auf max. 15 kW (20 PS) sowie ein Verbot für Gleitfahrt. Diese Einschränkung entfällt automatisch mit dem 18. Geburtstag.
Empfehlung:
Wir empfehlen ausdrücklich den Erwerb des Küstenpatent Boat Skipper Kat. B, da dieser deutlich weniger Einschränkungen gegenüber dem Kat. A aufweist. Weiters ist der Lern- & Kostenaufwand für den Kat. A nur geringfügig geringer, als für den Kat. B - es entfällt beim Kat. A lediglich der Funkteil und die amtlichen Prüfungsgebühren sind ein bisschen weniger.
HINWEIS: Es gibt auch keine Möglichkeit, vom Kat. A auf den Kat. B upzugraden - hat man den Kat. A gemacht und er reicht dann wegen Vergrößerungsplänen nicht mehr aus, muß man die Prüfung für den Kat. B vollständig machen! Wir bieten aus diesen Gründen bei unseren klassischen > Präsenzkursen für das Küstenpatent < daher ausschließlich den Kat. B an.