Küstenpatente im Lauf der Zeit:

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Umschreibbare jugoslawische/kroatische Küstenpatente

Es gibt noch sehr viele Skipper, die ihren Bootsführerschein noch in Jugoslawien gemacht haben, diesen aber bis dato noch nicht umschreiben lassen haben, obwohl diese Lizenzen schon längst ungültig geworden sind. Sehen Sie nachstehend in der Timeline um welche Küstenpatente es sich dabei handelt, welche komplett ungültig geworden sind und welche man vielleicht doch besser umschreiben lassen sollte:

  • Boat Leaders Licence of Competency bis ca. 1995

    Küstenpatente vom Typ "Boat Leaders Licence of Competency", oder "Voditelja Brodice" die noch vor dem Balkankrieg, ausgestellt wurden. Diese Bootsführerscheine wurden noch ohne Funkberechtigung ausgestellt. Dieses Patent hat heute keine Gültigkeit mehr, kann aber umgeschrieben werden, wenn man seinerzeit auch freiwillig die Funkprüfung absolviert hat.

    AUSWEISGRÖSSE: ca. 11,5 x 8,5 cm, meist in Plastikfolie eingeschweißt.

    FAZIT: Ungültig, kann aber mit zusätzlich erworbener Funkberechtigung umgeschrieben werden!

    BL alt
  • Mornar Motorist bis ca. 1995

    Der s.g. "Mornar Motorist" war eigentlich für die "kleine Berufsschifffahrt" wie z.B. für Fischer gedacht, wurde aber vor dem Balkankrieg auch für Touristen ausgestellt. Auch der Mornar Motorist hatte keine Funkberechtigung inkludiert! Dieses Patent hat heute keine Gültigkeit mehr, kann aber umgeschrieben werden, wenn man seinerzeit auch freiwillig die Funkprüfung absolviert hat.

    AUSWEISGRÖSSE: A5, meist in Plastikfolie eingeschweißt. Oft gab es dazu auch noch eine "Urkunde" im Format A4.

    FAZIT: Ungültig, kann aber mit zusätzlich erworbener Funkberechtigung umgeschrieben werden!

    Mornar Motorist
  • UKW-Seefunkzeugnis bis ca. 1995

    Bis ca. 1996 war der UKW-Funk in Kroatien noch nicht verpflichtend und die Prüfung dazu war quasi auf freiwilliger Basis. Seit eben ca. 1996 ist der Funk Pflicht und in den Küstenpatenten (Kat. B) automatisch inkludiert. Wer noch ein altes Küstenpatent ohne Funk hat, kann die Funkberechtigung mittels einer einfachen Zusatzprüfung nachholen.

    AUSWEISGRÖSSE: A5, meist in Plastikfolie eingeschweißt. Oft gab es dazu auch noch eine "Urkunde" im Format A4.

    FAZIT: Ungültig, dient aber zur Umschreibung der o.g. alten Küstenpatente.

    UKW-Seefunkzeugnis alt
  • Boat Leaders Licence ab ca. 1996:

    Nach dem Balkankrieg wurden die ehemaligen Bündnisstaaten Jugoslawiens getrennt und somit waren die alten Ausweise nicht mehr gültig. Kroatien hat daraufhin neue Ausweise ausgegeben und die Pflicht für die UKW-Seesprechfunkberechtigung eingeführt, welche diese Patente inkludiert haben.

    AUSWEISGRÖSSE: ca. 11,5 x 8,5 cm, in Plastikfolie eingeschweißt.

    Diese Ausweise sind grundsätzlich auch heute noch gültig, nur so mancher Hafenkapitän in Kroatien empfiehlt dringend eine Umschreibung auf den heutigen Boat Skipper Kat. B. Wenn Sie noch über einen solchen Ausweis verfügen und ihn gerne umgeschrieben hätten, können wir das für Sie erledigen, benötigen dazu aber das ORIGINAL!

    FAZIT: Noch gültig, eine Umschreibung wird aber empfohlen!

    BL Vorderseite
  • Aktuelles kroatisches Küstenpatent seit ca. 2005:

    So sehen die aktuellen Küstenpatente aus, können aber optisch seit 2005 geringfügig abweichend aussehen. Wichtig ist, dass "Category B" auf der Vorderseite steht, denn dann ist auch die Funkberechtigung inkludiert.

    AUSWEISGRÖSSE: ca. 11,5 x 8,5 cm, in Plastikfolie eingeschweißt.

    Seit 2025 gibt es aber Neuerungen die Rückseite betreffend, die nun weniger Einschränkungen als vorher beinhaltet. Die Unterschiede zwischen 2005 und 2025 finden Sie > hier < auf unserer Homepage.

    FAZIT: Gültig, eine Umschreibung könnte aber durchaus vorteilhaft sein. Wir würden dazu aber das ORIGINAL benötigen!

    Kroatisches Küstenpatent Boat Skipper B

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Bei Fragen senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen uns einfach an unter +43 664 32 55 895

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