Umschreibung alter Küstenpatente
Es gibt offenbar immer noch jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind.
Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr! Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten Dokumente können in jenem Hafenamt das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man seinerzeit auch die Seesprechfunkberechtigung erworben hat. (Anm.: Wenn Sie über ein altes kroatisches Patent ohne Funk verfügen, können Sie mittels einer einfachen Funkzusatzprüfung ein neues Kuestenpatent erwerben - Infos dazu finden Sie hier: Funk für Küstenpatent!)
Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk (Abbildungen siehe mit Klick auf den Button weiter unten). Sie bekommen dann das neue kroatische Küstenpatent "Boat Skipper B".
Wenn Sie noch ein solches altes Bootspatent haben und dieses vom Zuständigkeitsbereich des Hafenamt Rijeka stammt (siehe Tabelle unten), können wir für Sie die Umschreibung durchführen lassen.
Zuständigkeitsbereich Rijeka:
Rijeka |
Unije |
Lopar |
Moscenicka Draga |
Opatija |
Bakar |
Kraljevica |
Crikvenica |
Novi Vinodolski |
Omisalj |
Malinska |
Krk |
Punat |
Baska |
Silo |
Cres |
Mali Losinj |
Mali Losinj - Nerezine |
Susak |
Rab |
Ablauf Umschreibung kroatisches Küstenpatent
Ablauf und Preis:
DAUER: ca. 4-5 Wochen
GEBÜHREN: EUR 60,- *
Nach Zusendung der Unterlagen müssen Sie mit etwa 4-5 Wochen rechnen, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten. In den Gebühren sind alle Kosten für die behördlichen Ausstellungsgebühren sowie alle Versandkosten enthalten. *Bei Überweisungen von Nicht-Euro-Konten (z.B. Schweizer Franken zu Euro) kommen zum o.g. Preis EUR 16,- an Bankspesen hinzu.
Die Abrechnung erfolgt erst nach Erledigung - sobald wir Ihr neues Patent von der Behörde erhalten haben, senden wir Ihnen per E-Mail eine Kopie davon sowie die Rechnung über die Gebühren. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen das Original per Einschreiben mit der Post zu.
Erforderliche Dokumente:
» 2 Passofots in Farbe
» Kopie Ihres Reisepasses (die Seite mit dem Foto)
» Kopie des alten Patents und des Funkzeugnis *
» bei noch gültigen Patenten das Original
» Ihre aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer
» Ausgefülltes Antragsformular (siehe Button unten)
WICHTIG!
* Ohne Funkzeugnis ist keine Umschreibung möglich! Wenn Sie seinerzeit den Funk nicht gemacht haben, können Sie eine einfache s.g. Funkzusatzprüfung absolvieren und bekommen dann Ihr altes Küstenpatent umgeschrieben. In unserem Onlineshop können Sie entsprechende Lernunterlagen erwerben.
Zusendung per Post oder E-Mail
O.g. Dokumente bitte zusenden an:
SAILORNET AUSTRIA - FA. EDWIN DOLAK
Donaufelderstr. 65/4/1
1210 Wien
Österreich
Bitte senden Sie uns die o.g. Dokumente nicht per Einschreiben - wir benötigen ohnehin nur Kopien* und Fotos von Ihnen! Sie können uns die Dokumente gerne auch per E-Mail senden oder per Formular uploaden, wenn Sie diese digital (eingescannt) verfügbar haben - auch das Passfoto, welches wir dann ausweisgerecht auf Fotopapier ausdrucken. *Es sei denn, Sie möchten ein nach wie vor gültiges Küstenpatent umschreiben lassen - siehe unten.
Bevor Sie uns die Dokumente per E-Mail oder Upload senden, sehen Sie sich bitte > hier < die Infos dazu an!
Umschreibung neuerer Küstenpatente:
Kroatien hat vor einigen Jahren das (inhaltliche) Design ihrer Küstenpatente geändert (Vorderseite siehe rechts), was oft zu Missverständnissen in anderen Gewässern als die Adria geführt hat. Denn auf den Ausweisen stand auf der Rückseite plötzlich, dass das Patent scheinbar nur in den Gewässern der "Adriatic Sea" gültig wäre, was freilich in Gebieten wie z.B. der Ägäis zu Problemen geführt hat, wie uns auch einige unserer Kunden berichtet haben.
Ziemlich unklar war bis dato auch die Größenbeschränkung, die mit 30GT angegeben wurde, was stark von der Bauweise des Bootes abhängig und ohne Schiffspapiere kaum eruierbar war.
Und obwohl die UKW-Seesprechfunkberechtigung beim Kat. B inkludiert ist, wurde diese nicht mehr extra am Ausweis erwähnt.
Diese Unklarheiten wurden mit Juli 2025 ausgeräumt - sehen Sie nachstehend links die alte und rechts die neue Rückseite (Schieberegler im Bild verschieben). Der Passus "Adriatic Sea" ist weggefallen, die Länge nun klar mit 18m definiert und auch die Funkberechtigung wird wieder erwähnt! (die Vorderseite ist unverändert geblieben)
Was ist zu tun?
Wenn Sie ein solch "altes" Küstenpatent haben und nur in Kroatien Bootfahren möchten, brauchen Sie gar nichts zu tun, denn Ihr Patent wie die Vorderseite oben abgebildet, ist nach wie vor gültig, was in Kroatien auch jedermann weiß.
Sollten Sie aber auch ausserhalb Kroatiens fahren möchten, kann es durchaus von Vorteil sein, wenn Sie Ihren alten Bootsführerschein auf die neue Version umschreiben lassen. HINWEIS: Der neue Ausweis bedeutet nicht, dass man dadurch eine "höhere Berechtigung" hätte, er räumt nur allfällige Missverständnisse mit Behörden od. Charterfirmen aus. Ob ein ausländischer Bootsführerschein wo anerkannt wird, liegt weiterhin immer im Ermessen des jeweiligen Uferstaates, von Charterfirmen sowie von Versicherungen!
Wenn Sie eine Umschreibung wünschen, können wir diese gerne für Sie organisieren - beachten Sie aber, dass wir zu den ganz oben genannten Dokumenten, zusätzlich auch Ihr Originalpatent benötigen, da dieses von der Behörde eingezogen werden muß! Beachten Sie bitte auch, dass der Ausweis entweder vom Zuständigkeitsbereich Rijeka stammt und falls nicht, er nicht älter sein darf, als Ausstellungsdatum 2013!
Bei Fragen senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen uns einfach an unter +43 664 32 55 895