Umschreibung alter Küstenpatente
Altes Küstenpatent umschreiben lassen
Es gibt offenbar immer noch jede Menge alte Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind.
Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr! Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht - die alten Dokumente können in jenem Hafenamt das seinerzeit das Küstenpatent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man seinerzeit auch die Seesprechfunkberechtigung erworben hat. (Anm.: Wenn Sie über ein altes kroatisches Patent ohne Funk verfügen, können Sie mittels einer einfachen Funkzusatzprüfung ein neues Kuestenpatent erwerben - Infos dazu finden Sie hier: Funk für Küstenpatent!)
Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice" bzw. das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk (Abbildungen siehe rechts nebenstehend). Sie bekommen dann das neue kroatische Küstenpatent "Boat Skipper B".
Wenn Sie noch ein solches altes Bootspatent haben und dieses vom Zuständigkeitsbereich des Hafenamt Rijeka stammt (siehe Tabelle unten), können wir für Sie die Umschreibung durchführen lassen.
Zuständigkeitsbereich Rijeka:
Rijeka |
Unije |
Lopar |
Moscenicka Draga |
Opatija |
Bakar |
Kraljevica |
Crikvenica |
Novi Vinodolski |
Omisalj |
Malinska |
Krk |
Punat |
Baska |
Silo |
Cres |
Mali Losinj |
Mali Losinj - Nerezine |
Susak |
Rab |
Ablauf Umschreibung kroatisches Küstenpatent
Ablauf und Preis:
DAUER: ca. 4-5 Wochen
GEBÜHREN: EUR 60,- *
Nach Zusendung der Unterlagen müssen Sie mit etwa 4-5 Wochen rechnen, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten. In den Gebühren sind alle Kosten für die behördlichen Ausstellungsgebühren sowie alle Versandkosten enthalten. *Bei Überweisungen von Nicht-Euro-Konten (z.B. Schweizer Franken zu Euro) kommen zum o.g. Preis EUR 16,- an Bankspesen hinzu.
Die Abrechnung erfolgt erst nach Erledigung - sobald wir Ihr neues Patent von der Behörde erhalten haben, senden wir Ihnen per E-Mail eine Kopie davon sowie die Rechnung über die Gebühren. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen das Original per Einschreiben mit der Post zu.
Erforderliche Dokumente:
» 2 Passofots in Farbe
» Kopie Ihres Reisepasses (die Seite mit dem Foto)
» Kopie des alten Patents und des Funkzeugnis *
» Ihre aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer
» Ausgefülltes Antragsformular (siehe Button unten)
WICHTIG!
* Ohne Funkzeugnis ist keine Umschreibung möglich! Wenn Sie seinerzeit den Funk nicht gemacht haben, können Sie eine einfache s.g. Funkzusatzprüfung absolvieren und bekommen dann Ihr altes Küstenpatent umgeschrieben. In unserem Onlineshop können Sie entsprechende Lernunterlagen erwerben.
Zusendung per Post oder E-Mail
O.g. Dokumente bitte zusenden an:
SAILORNET AUSTRIA - FA. EDWIN DOLAK
Donaufelderstr. 65/4/1
1210 Wien
Österreich
Bitte senden Sie uns die o.g. Dokumente nicht per Einschreiben - wir benötigen ohnehin nur Kopien und Fotos von Ihnen! Sie können uns die Dokumente gerne auch per E-Mail senden oder per Formular uploaden, wenn Sie diese digital (eingescannt) verfügbar haben - auch das Passfoto, welches wir dann ausweisgerecht auf Fotopapier ausdrucken.
Bevor Sie uns die Dokumente per E-Mail oder Upload senden, sehen Sie sich bitte > hier < die Infos dazu an!
WICHTIG!
Bootsscheine von anderen Hafenämtern als o.a. können wir leider nicht umschreiben lassen! Auch Kombinationen wie z.B. das Küstenpatent aus Jugoslawien und das Funkzeugnis aus Österreich können nicht umgeschrieben werden! (es müssen beide Ausweise aus Yugoslawien bzw. Kroatien stammen!)
Bitte beachten Sie auch, dass Patente neueren Datums (etwa seit 1997) nicht umgeschrieben werden müssen, sofern die Seesprechfunkberechtigung bereits inkludiert ist!
Sie können dies einfach überprüfen, indem Sie nachsehen, ob im letzten englischen Teil auf der Rückseite steht: The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw. (Nachstehend finden Sie Muster für solche nach wie vor gültigen Patente - wenn Ihr Küstenpatent genau so aussieht, braucht es nicht umgeschrieben werden!)
Bei Fragen senden Sie uns bitte ein E-Mail oder rufen uns einfach an unter +43 (0)664 32 55 895